Aufnahmegebühren:
Bis auf weiteres werden keine Aufnahmegebühren erhoben
Mitgliedsbeiträge:
Art der Mitgliedschaft |
Beitrag in €
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Einzelmitglieder | 245,00 | |
Familienmitglieder | ||
Ehegatte | 215,00 | |
1. Kind bis 10 Jahre | -,00 | |
1. Kind 11 bis 14 Jahre | 40,00 | |
1. Kind 15 bis 18 Jahre | 70,00 | |
2. Kind und weitere Kinder bis 10 | -,00 | |
2. Kind und weitere Kinder 11 bis 14 Jahre | 23,00 | |
2. Kind und weitere Kinder 15 bis 18 Jahre | 45,00 | |
Jugendliche 15 bis 18 Jahre (bei Kindern bis einschl. 14 Jahren muss ein Elternteil mindestens passives Mitglied sein) | 70,00 | |
Mitglieder 19 bis 23 Jahre | 145,00 | |
Einzelmitglieder über 63 Jahre | 145,00 | |
Ehepartner über 63 Jahre | 115,00 | |
Passive Mitglieder | 30,00 | |
Lebenspartnerbeitrag Gemeinsame Wohnung (Nachweis Kopie des Personalausweises); Gemeinsame Bankverbindung für Beitragseinzug; Unterschriebene Erklärung beider Lebenspartner, dass eine Partnerschaft in eheähnlicher Gemeinschaft besteht. |
215,00 | |
Fördermitglieder bronze | 50,00 | |
Fördermitglieder silber | 100,00 | |
Fördermitglieder gold | 150,00 | |
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 31.01.2003 müssen zusätzlich zu diesen Beiträgen keine Pflichtarbeitsstunden oder entsprechende Ersatzzahlungen geleistet werden. Bei Eintritt während des laufenden Jahres gestaffelte Beiträge (Berechnung ab dem Folgemonat des Eintritts, bezogen auf die 5 Sommermonate Mai-September). Diese Regelung gilt nur für aktive Neumitglieder ab 19, die in den letzten 5 Jahren nicht aktives Mitglied des Tennisvereins Birkmannsweiler waren und nicht in Verbindung mit unserem kostenlosen Neumitglieder-Training. |